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Strassenverkehrsämter

Strassenverkehrsämter bieten verschiedene Dienstleistungen an. Unter anderem kann man da Halter von Fahrzeugen anhand deren Fahrzeugnummer ausfindig machen. Dies kann einerseits problematisch sein, vor allem für Reisende im Ausland (wegen organisierten Einbrecherbanden etc.). Daher hat das Strassenverkehrsamt die Möglichkeit eingeräumt, seine Daten sperren zu lassen. Andererseits, und das ist auch der Grund, weshalb ich diese Links hier angebe, kann es gerade für Motorradfahrer auch sehr hilfreich sein, wenn man zum Beispiel im Verkehr wieder einmal von einem Fahrzeug "angekratzt" wird und dieses ohne zu halten einfach davon fährt (also Fahrerflucht begangen wird). Dann ist dieser Service hilfreich, um an die Daten des fehlbaren Automobilisten zu gelangen und so seine eigene Versicherung zu schonen.

Daher hier die Links zu den Strassenverkehrssämtern, die diesen Service anbieten:

VerkehrsamtPage
Autoindex des Kantons Aargau Homepage
Autoindex des Kantons Appenzell Ausserrohden
Homepage
Autoindex des Kantons Appenzell InnerrohdenHomepage
Autoindex des Kantons Freiburg
Homepage
Autoindex des Kantons Glarus Homepage
Autoindex des Kantons GraubündenHomepage
Autoindex des Kantons Luzern
Homepage
autoindex des Kantons Schaffhausen Homepage
Autoindex des Kantons SolothurnHomepage
Autoindex des Kantons St. GallenHomepage
Autoindex des Kantons ThurgauHomepage
Autoindex des Kantons ZürichHomepage
Autoindex des Kantons Zug
Homepage

Zum Rechtlichen:

Gemäss eidgenössicher Verkehrszulassungsverordnung (VZV) kann der Name und die Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes jedermann bekanntgegeben werden (Art. 126 Abs. 1 VZV)

Gemäss § 9 des Datenschutzgesetzes vom 28.9.2000 kann ein(e) Fahrzeughalter(in) voraussetzungslos und schriftlich verlangen, dass Daten nur an Behörden bekanntgegeben werden dürfen.