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Ausbildung

Da sich seit 2003 einiges geändert hat, sind hier die Anforderungen an die Anwärter für den Motorrad-Fahrausweis festgehalten.


Personen ohne Fahrausweise

Personen ab 14 Jahren

Erreichbare Fahrausweiskategorie:    M (Mofa)
Zu absolvierende Tests:

  • Sehtest
  • Basistheorieprüfung (Mofa)


Personen ab 16 Jahren
Erreichbare Fahrausweiskategorie:    A1 50ccm (max.11kW)
Zu absolvierende Tests:

  • Sehtest
  • Basistheorieprüfung (Mofa)
  • Nothelferkurs
  • Verkehrskunde
  • Praktische Grundschulung (8h)
  • Praktische Fahrprüfung


Personen ab 18 Jahren
Erreichbare Fahrausweiskategorie:    A1 125ccm (max. 11kW)
Zu absolvierende Tests:

  • Sehtest
  • Basistheorieprüfung (Mofa)
  • Nothelferkurs
  • Verkehrskunde
  • Praktische Grundschulung (8h)
  • Praktische Fahrprüfung


Personen ab 25 Jahren

Erreichbare Fahrausweiskategorie:  A1 unbeschränkt
Zu absolvierende Tests:

  • Sehtest
  • Basistheorieprüfung (Mofa)
  • Nothelferkurs
  • Verkehrskunde
  • Praktische Grundschulung (12h)
  • Praktische Fahrprüfung

 

Personen mit Autofahrausweises (Kat. B)

Personen ab 18 bis 25 Jahren
Erreichbare Fahrausweiskategorie:    A1 125ccm (max. 11kW)
Zu absolvierende Tests:

  • Praktische Grundschulung (8h)


Erreichbare Fahrausweiskategorie:    A beschränkt (max. 25kW)
Zu absolvierende Tests:

  • Praktische Grundschulung (12h)
  • Praktische Fahrprüfung


Die Kategorie A unbeschränkt kann man nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis auf Gesuch hin beantragen. In diesem Fall kann man also von einem prüfungsfreien Erhalt der Kategorie A unbeschränkt profitieren.

 

Personen ab 25 Jahren
Erreichbare Fahrausweiskategorie:    A1 125ccm (max. 11kW)
Zu absolvierende Tests:

  • Praktische Grundschulung (8h)


Erreichbare Fahrausweiskategorie:    A beschränkt (max. 25kW) oder A unbeschränkt
Zu absolvierende Tests:

  • Praktische Grundschulung (12h)
  • Praktische Fahrprüfung


Personen ab 25 Jahren haben gegenüber den Jüngeren den Vorteil, dass sie für den Ausweis A unbeschränkt nicht noch zwei Jahre Fahrpraxis vorweisen müssen sondern diesen nach den oben genannten Tests direkt erhalten.

 

Personen mit Autofahrausweises (Kat. B)  und Motorradfahrausweis (Kat. A1 125ccm)

Personen ab 18 bis 25 Jahren
Erreichbare Fahrausweiskategorie:     A beschränkt (max. 25kW)
Zu absolvierende Tests:

  • Praktische Grundschulung (6h)
  • Praktische Fahrprüfung

Personen ab 25 Jahren
Erreichbare Fahrausweiskategorie:    A beschränkt (max. 25kW) oder A unbeschränkt
Zu absolvierende Tests:

  • Praktische Grundschulung (6h)
  • Praktische Fahrprüfung

 

Weitere Unterlagen vom ASTRA finden Sie hier:

 

Wichtig!!!

Oft wird von Anfängern bei der erstmaligen Prüfung vergessen, dass nicht nur das Motorrad in einwandfreiem Zustand sein, sondern auch die Fahrerausrüstung stimmen muss. Hier finden Sie eine offizielle Angabe zur Fahrerausrüstung vom Strassenverkehrsamt Zürich: